Reglement
1. Einleitung
Dieses Reglement hat den Ablauf des Aufnahmeprozederes von neuen Mitgliedern in den Round Table 22 Köniz zum Inhalt. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der jeweils gültigen Statuten des Round Table 22 Köniz.
2. Kandidatur
2.1 Für die Werbung neuer Mitglieder sind grundsätzlich alle Mitglieder des Tisches besorgt. Das vorschlagende Mitglied gilt als Pate des Kandidaten und wird durch den Präsidenten als solcher formell bestimmt.
2.2 Der Pate schlägt dem Tisch einen Kandidaten vor, indem er dem Präsidenten einen schriftlichen Lebenslauf des Kandidaten zukommen lässt; der Präsident setzt diesen Lebenslauf bei den Mitgliedern in Zirkulation. Der Lebenslauf wird durch den Paten mündlich erläutert und nötigenfalls ergänzt. Steht ein Kandidat in direkter beruflicher Konkurrenz mit einem Mitglied, so ist dieses in jedem Fall über die Kandidatur zu befragen.
2.3 Der Präsident traktandiert die Aufnahme zur Kandidatur für die nächste Versammlung des Tisches. Die Einladung für diese Versammlung muss den Mitgliedern mindestens 20 Tage im Voraus zugestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass es sich bei der Versammlung wenn möglich um ein Erfa handelt.
2.4 Die Kandidatur wird akzeptiert, wenn ihr die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmet. Der Kandidat wird umgehend durch den Paten vom Resultat der Abstimmung in Kenntnis gesetzt. Wird die Kandidatur abgelehnt, sind dem Kandidaten die eingereichten Unterlagen durch den Präsidenten zurück zu geben.
2.5 Wird die Kandidatur angenommen, werden dem Kandidaten mit der Einladung zu den nächsten Zusammenkünften die Statuten des Tisches ausgehändigt. Für die erste Einladung an die Kandidaten ist der Präsident zuständig.
3. Aufnahme
3.1 Der Kandidat nimmt an den nächsten drei Zusammenkünften als Gast teil. An der ersten Zusammenkunft stellen sich die Mitglieder und der Kandidat gegenseitig vor. Abwesende Mitglieder werden vom Präsidenten vorgestellt.
3.2 Die ordentlichen Kosten des Kandidaten gehen zu Lasten des Tisches.
3.3 Nach den drei Zusammenkünften gemäss Ziffer 3.1 hiervor entscheidet der Tisch vorbehältlich der Genehmigung des Referates gemäss Ziffer 3.5 hiernach über die Aufnahme des Kandidaten. Die für die Aufnahme nötige Stimmenmehrheit richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der jeweils gültigen Statuten des Tisches. Bei vorläufiger Aufnahme gemäss Ziffer 3.3 wird der Kandidat Mitglied ohne Stimmrecht.
3.4 Das Mitglied ohne Stimmrecht hält bei der nächstmöglichen Zusammenkunft ein Aufnahmereferat. Es verständigt sich mit dem Präsidenten über Zeitpunkt, Thema und Dauer des Referates.
3.5 Anschliessend an das Referat wird in Abwesenheit des Mitgliedes ohne Stimmrecht über dessen definitive Aufnahme abgestimmt. Es kann nur noch die Einrede des mangelhaften Referates vorgebracht werden. Der Entscheid ist entgültig. Bei Zustandekommen der notwendigen Stimmenmehrheit tritt das Mitglied in sämtliche Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds ein.
3.6 Vom Resultat der Abstimmung ist der Kandidat sofort zu benachrichtigen.
4. Revision und Schlussbestimmungen
4.1 Die Revision des vorliegenden Reglements kann vom Vorstand des Round Table 22 Köniz oder von drei Mitgliedern verlangt werden.
4.2 Beschlüsse über Änderungen dieses Reglements können mit dem einfachen Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden.
4.3 Das vorliegende Reglement ersetzt sämtliche bestehende Reglemente, welche das gleiche Thema zum Inhalt haben. Es tritt unmittelbar nach Genehmigung durch die Hauptversammlung in Kraft. Genehmigt durch die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Januar 2002.
4.4 Wo dieses Reglement nichts Besonderes bestimmt, gelten subsidiär die Bestimmungen der jeweils gültigen Statuten des RT 22 Köniz.
Round Table 22 Köniz
Der Präsident Daniel Buschor
Der Sekretär Thomas Bürki