Statuten des Round Table 22 Köniz
1. Name, Grundlagen
1.1 Unter dem Namen „Round Table 22 Köniz“ (nachfolgend „RT 22“) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
1.2 Soweit diese Statuten nichts anderes vorsehen, unterstellt sich RT 22 den Statuten der Tafelrunde Schweiz „Round Table Suisse“ (nachfolgend „RTS“) vom 15. Mai 1993.
1.3 Ihre Devise lautet: „ADOPT, ADAPT, IMPROVE“.
2. Zweck und Ziel
2.1 Junge Männer verschiedener Berufsgattungen einander näher zu bringen.
2.2 Das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Allgemeinheit sowie die berufliche Ethik zufördern.
2.3 Der Allgemeinheit durch soziale Werke zu dienen.
2.4 Die Freundschaft und das Verständnis zwischen Angehörigen verschiedener Nationen zu fördern.
2.5 Diese Ziele werden durch Versammlungen, Vorträge, Diskussionen und andere geeignete Tätigkeiten erreicht.
2.6 In politischer und konfessioneller Hinsicht bleibt die RT 22 neutral.
3. Mitglieder
3.1 Um ordentliches Mitglied des RT 22 zu werden, muss man:
– männlichen Geschlechtes sein
– weniger als 40 Jahre alt sein
– eine verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit im privaten oder öffentlichen Leben oder auf kulturellem Gebiet ausüben
– mit einem Mehr von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder aufgenommen werden
3.2 Des weiteren darf man von keiner anderen Tafel ausgeschlossen worden sein. Im besondern gelten die Richtlinien zur Aufnahme neuer Mitglieder.
4. Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft erlöscht mit dem Ende des Geschäftsjahres, in welchem ein Mitglied sein vierzigstes Altersjahr vollendet. Es bleibt in der Mitgliederliste unter den „Ehemaligen“.
4.2 Der Ausschluss eines Mitgliedes kann mit einem Mehr von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Er ist dem betreffenden Mitglied vom Präsidenten schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
4.3 Innerhalb des RT 22 sollen nicht mehr als zwei Mitglieder derselben Berufsgattung angehören. Durch entsprechende Auswahl der Mitglieder ist eine möglichst weite berufliche Vielfältigkeit anzustreben.
4.4 Die Mitglieder treffen sich in der Regel zweimal monatlich am fest bestimmtem Ort und Datum. Für die Ansetzung der Daten zeichnet der Präsident verantwortlich.
5. Organe
5.1 Organe des RT 22 sind:
– die Hauptversammlung
– der Vorstand
– die Revisoren
Die Hauptversammlung ist oberstes Vereinsorgan
5.2 Die ordentliche Hauptversammlung für das abgelaufene Jahr findet im ersten Monat des neuen Geschäftsjahres statt.
Ihre Geschäfte sind:
5.2.1 Wahl der Stimmenzähler
5.2.2 Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
5.2.3 Mutationen
5.2.4 Entgegennahme des Jahresberichtes des Präsidenten
5.2.5 Rechnungsabnahme des Kassiers und Bericht der Revisoren
5.2.6 Budget, Jahresbeitrag
5.2.7 Décharge – Erteilung
5.2.8 Wahl des Vorstandes
5.2.9 Wahl der Revisoren
5.2.10 Verschiedenes, wie Anträge über eventuelle Statutenänderungen oder -ergänzungen
5.2.11 Tätigkeitsprogramm
Anträge zuhanden der nächsten ordentlichen Hauptversammlung sind dem Vorstand schriftlich bis spätestens 1. Dezember einzureichen.
5.3 Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann einberufen werden:
– durch Vorstandsbeschluss.
– auf schriftlichen Antrag von fünf Mitgliedern oder der Hälfte der Mitglieder, wenn RT 22 weniger als 10
Mitglieder zählt.
5.4 Der Präsident stellt die Einladung zur Hauptversammlung gemäss Ziffer 5.2. oder Ziffer 5.3. hiervor den stimmberechtigten Mitgliedern mindestens zwanzig Tage im voraus schriftlich zu. Die Einladung hat die Traktanden sowie die Anträge des Vorstandes oder derjenigen Mitglieder zu enthalten, welche eine ausserordentliche Hauptversammlung beantragen.
Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel offen. Mit dem einfachen Mehr der anwesenden stimmberechtigten Stimmen kann geheime Abstimmung oder Wahl gefordert werden.
Der Präsident stimmt mit und hat bei Stimmengleichheit Stichentscheid.
Wo nichts anderes Vermerkt ist, werden die Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefällt.
5.5 Ein Mitglied kann sich an der Hauptversammlung durch ein anderes Vereinsmitglied vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.
5.6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
– Präsident
– Vizepräsident
– Sekretär
– Kassier
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt. Der Vizepräsident ist als Präsidenten des darauffolgenden Geschäftsjahres vorgesehen.
Der Präsident scheidet nach einer Amtsdauer aus und kann nicht vor Ablauf von 3 Geschäftsjahren wiedergewählt werden. Der übrige Vorstand ist wiederwählbar.
Der Vorstand erledigt alle laufenden Geschäfte der RT 22.
5.7 Revisoren
Der Revisor oder die Revisoren werden für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt. Sie sind wiederwählbar.
6. Statutenrevision
6.1 Die Revision der vorliegenden Statuten kann vom Vorstand, auf schriftlichen Antrag von fünf Mitgliedern oder der Hälfte der Mitglieder, wenn RT 22 weniger als 10 Mitglieder zählt, verlangt werden.
6.2 Vorbehältlich Ziffer 7.1 hienach bedürfen Beschlüsse über Änderungen der Statuten einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
7. Mitgliederbeitrag
7.1 Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 1’300.- pro Jahr.
Die Hauptversammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder über die Anpassung des Mitgliederbeitrages.
7.2 Kandidaten, die während der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres aufgenommen werden, haben den vollen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Bei einem Eintritt während der zweiten sechs Monate des Geschäftsjahres ist unbesehen des Eintrittsdatums ein hälftiger Jahresbeitrag zu entrichten.
7.3 Der Mitgliederbeitrag soll insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden für
– die Deckung der laufenden Kosten des Vereins
– die Finanzierung des Jahresprogramms
– die Abführung des statutarischen Mitgliederbeitrages an RTS
– eine angemessene Rückstellungen für Spezialprojekte.
7.4 Die Austritt oder Ausschluss während des Vereinsjahres verfällt der volle Jahresbeitrag dem Verein.
8. Haftung
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf die Einzahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages. Eine weitergehende persönliche Haftung der Mitglieder besteht nicht.
9. Auflösung
9.1 Die beantragte Auflösung des Vereins erfolgt anlässlich einer ordentlichen oder ausserordentlichen Hauptversammlung und bedarf einer Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
9.2 Die Auflösung muss RTS, der Paten- und der Co-Patentafel zwanzig Tage vor Abhaltung der Hauptversammlung mitgeteilt werden.
9.3 Der Vorstand liquidiert den Verein. Das Liquidationsmandat wird unentgeltlich ausgeübt.
9.4 Besteht nach vollendeter Liquidation ein Überschuss, so verfällt dieser RTS.
10. Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Statuten ersetzen sämtliche bestehenden Statuten und Reglemente.
Sie treten unmittelbar nach Genehmigung durch die Hauptversammlung in Kraft.
Genehmigt durch die ordentliche Hauptversammlung vom 16. Januar 2002.
Round Table 22 Köniz
Der Präsident Daniel Buschor
Der Sekretär Thomas Bürki